AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen!

 

§ 1 Geltung der Bedingungen/ Auftragsdurchführung durch Dritte
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und alle Verträge erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigung des Kunden
unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Der
Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Lieferungen und Leistungen durch
von uns beauftragte Dritte erbracht werden.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote (auch in Prospekten, Anzeigen usw.) sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Mündliche
Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich
bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware entsprechen. Muster,
Proben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere
Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags
hinausgehen. Verbraucher sind vier Wochen an ihren Auftrag gebunden.
§ 3 Preise, Preisänderungen
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen
Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten
die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlliche Lieferungen und Leistungen, die im Angebot
nicht ausdrücklich veranschlagt wurden, aber zur Durchführung des Auftrags
notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, stellen wir
gesondert in Rechnung. Dies gilt insbesondere für Maurer-, Stemm- und Verbesserungsarbeiten
sowie für Gerüste. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders
vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung. Soweit bei Verbrauchergeschäften
zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum
mehr als sechs Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder
Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst
vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder- fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, beziehen sich auf das Versanddatum der Ware und bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf
Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen , haben wir, auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate
dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Gefahrübergang, Versand, Versicherung
Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, auf den Kunden
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
§ 6 Gewährleistung
I. Kaufverträge
Wir leisten 1. Gewähr, dass die von uns gelieferten Sachen frei von Sach- und
Rechtsmängeln sind. Werden unsere Bertriebs- und Wartungsanweisungen
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Produkte,
wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst
einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
2. Gegenüber Unternehmern leisten wir Gewähr, grundsätzlich nur in Form der
Nacherfüllung, wobei uns die Wahl zwischen einer Nachbesserung der gelieferten
Sache oder der Lieferung einer mangelfreien Sache obliegt. Unternehmer
müssen offensichtliche Mängel sofort, spätsestens innerhalb einer Frist von
einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich bei uns anzeigen. Andernfalls
sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern verjähren nach zwei Jahren. Bei
Bauwerken und bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht haben, beträgt die Verjährunsfrist fünf Jahre. Bei gebrauchten
Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Gewährleistungsansprüche von
Unternehmern verjähren nach einem Jahr, Bei Schadensersatzansprüchen gilt,
wenn uns eine Haftung aus grobem Verschulden trifft, die gesetzliche Verjährungsfrist;
gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
II. Werkverträge
1. Bei Mängel des Werkes leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Neuherstellung. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen
nicht befolgt, Änderungen an dem Werk vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln des
Werkes, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass
erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
§ 7 Haftung
1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere
wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und
unerlaubter Handlung haften wir – auch für unseren Erfüllungsgehilfen – nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder die Abwesenheit
eines Mangels garantiert haben. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns verkauften
Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben, auch in patentrechtlicher
Hinsicht, erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch unverbindlich und
unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig
zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen
nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert für Forderungen nachhaltig
um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung
oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt
unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass
das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum
unentgeltlich. Ware an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der
Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen
ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung
im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur
widerrufen werden, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug
- sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen. Abweichend von der vorstehenden Regelung dürfen Verbraucher
über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
§ 10 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteste
fällige Schuld anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
wir über den Betrag verfügen können. Wechsel und Schecks werden stets nur
erfüllungshalber entgegengenommen.
§ 11 Einkaufsbedingungen
Für alle Verträge, bei denen wir auf der Käufer bzw.. Bestellerseite stehen, werden
die Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners nicht Vertragsgegenstand.
§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort
für die Lieferung und Zahlung ist 57250 Netphen. Soweit der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist das Amts- bzw., Landgericht Siegen ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks oder
Wechseln. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue
Bestimmung zu vereinbaren, die mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 13 Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.01.2010 gültig. Alle früheren
Geschäftsbedingungen verlieren ab diesem Tage ihre Rechtswirksamkeit.